[Achtung: Schreibweise von 1811] adj. et adv. welches in den Oberdeutschen Kanzelleyen als ein Nebenwort und in figürlichem Verstande am gewöhnlichsten ist, keinen Abbruch oder Nachtheil gewährend, da es denn so wohl mit der zweyten als dritten Endung verbunden wird. Unabbrüchig seines Rechtes oder seinem Rechte. Die rei...
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