
Ein Leasing-Objekt kann während der Laufzeit eines Vertrages gegen ein gleichwertiges oder höherwertiges Objekt -ohne Nachteile für den Leasing-Nehmer- ausgetauscht werden, wenn dieser Austausch technisch oder wirtschaftlich plausibel begründet werden kann.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42507
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