[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -ste, adj. et adv. 1. Die zu einer Absicht erforderliche Stärke und körperliche Festigkeit habend, eine in der gewöhnlichen Sprache des täglichen Umganges noch völlig gangbare Bedeutung. Ein tüchtiger Baum, der die verlangte Größe und Stärke hat. Ein tüchtiger Mensch, der die z...
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(Text von 1910) Tüchtig
1). Bequem
2). Geschickt
3). Geschickt (vgl. Art. 123 und 163) wird nur von lebendigen,
bequem (in dem hier in Betracht kommenden Sinne) nur von leblosen Dingen,
tüchtig von beiden gesagt.
Tüchtig ist der, welcher Kraft genug hat, viel auf eine zweckmäß...
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