[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Triftgeld, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er, von Trift 4. 2) und 3), dasjenige Geld, welches man einem andern für die Trift auf seinem Grundstücken bezahlet. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_3_1_1152