
Das Geschäft der Banken mit durchlaufenden bzw. Treuhandkrediten. Die Banken leiten als Treuhänder die Kredit e eines dritten Kapitalgebers ( Treugeber ) an einen bestimmten Kapitalnehmer weiter, tragen also selbst kein Kreditrisiko , sondern sind le-digl. für die ordnungsgem. Verwaltung der Kredit e, ihre Vermittlung und Abwicklung zuständig.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/treuhandkreditgeschaeft/treuhandkr
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