
Bei z.B. Verwaltung von Treuhandvermögen (Trustfunds) und dersonstigen Vermögensverwaltung ( Portfoliomanagement ) sind die Vermögenswerte zwar rechtlich Eigentum von Kunden und anderen Dritten, werden aber von einer Bank verwaltet; die Bank ist dabei u. U. bevollmächtigt, die Anlageentscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen. Kommt es dur....
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