
Als Transitabkommen wird im allgemeinen Sprachgebrauch das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über den Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) bezeichnet. Es wurde zwischen den Staatssekretären Ego...
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am 17. 12. 1971 in Bonn unterzeichnetes Abkommen zwischen der BR Dtschld. u. der DDR. Es regelte den Transitverkehr von Zivilpersonen u. Gütern zwischen der BR Dtschld. u. Berlin (West) durch das Hoheitsgebiet der DDR auf Straßen, Schienen- u. Wasserwegen. Das T. wurde in Übereinstimmung mit dem Viermächteabkommen über Berlin vom 3. 9. 1971 (....
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