
Die Veränderung eines Vermögenswertes durch eine Bewegung (z.B. Zugang, Abgang, Abschreibung) führt nach der Umrechnung in eine andere Währung dort zu einer Differenz, die Transaktionsdifferenz genannt wird. Die Transaktionsdifferenz beinhaltet somit keine Effekte von Wechselkursschwankungen. (Vergleiche Glossareintrag 'Translationsdifferenz'.)...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40102
Keine exakte Übereinkunft gefunden.