
Als Arbeitslosenhilfe wurde in der Bundesrepublik Deutschland bis 2004 eine bedürftigkeitsgeprüfte Sozialleistung für Arbeitssuchende bezeichnet. Die Leistung wurde von den damaligen Arbeitsämtern (heute Bundesagentur für Arbeit) im Anschluss an das Arbeitslosengeld ausgezahlt und galt als Versicherungsleistung. Die Mittel wurden jedoch vom S...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosenhilfe

Frühere sozialversicherungsrechtliche Leistung an einen bedürftigen Arbeitslosen, dessen Anspruch auf Arbeitslosengeld erschöpft war. Er bestand bis zum 31. Dezember 2004 und war in den Paragrafen 190 bis 192 des Dritten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB III) normiert. Voraussetzungen f&u...
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https://www.anwalt24.de/lexikon

Arbeitslosenhilfe, bis Ende 2004 gewährte Leistung der Bundesagentur für Arbeit an Arbeitslose. Seit 1. Januar 2005 ist an die Stelle der Arbeitslosenhilfe das Arbeitslosengeld II getreten
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40014

Unter Arbeitslosenhilfe versteht man im weitesten Sinne Maßnahmen zur Verbesserung der Lage von Arbeitslosen, im engeren Sinne die der Sozialhilfe vorgeschalteten Programme, die in den beiden letzten Jahrzehnten die meisten Kantone eingerichtet haben. Vor der Verbreitung der Arbeitslosenversicherung (ALV) hatten die verschiedenen Formen der A...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40031

Ein Anspruch auf Arbeitslosenhilfe besteht für jeden, der entweder innerhalb des letzten Jahres Arbeitslosengeld bezogen hat oder 150 Tage versicherungspflichtig beschäftigt war und bedürftig ist. Voraussetzung ist, sich einer Bedürftigkeitsprüfung zu unterziehen. Dabei wird eigenes Einkommen und Ve...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Arbeitslosenhilfe, bis 31. 12. 2004 eine aus Bundesmitteln finanzierte Leistung der Arbeitslosenversicherung an bedürftige Arbeitslose, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (mehr) hatten; 57 %, bei Arbeitslosen ohne steuerlich zu berücksichtigende Kinder 53 % des pauschalierten Nettoarbeitsentge...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Sozialleistung bei Arbeitslosigkeit. Von eigener Beitragszahlung unabhängig.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42257

- Ar¦beits¦lo¦sen¦hil¦fe [f. -; nur Sg.] 1 staatliche Unterstützung für Arbeitslose; A. erhalten 2 (Vereinigung zur) Unterstützung und Beratung von Arbeitslosen; die A. veranstaltet wöchentliche Treffen
- Unterstützung an bedürftige, arbeitsfähige und -willige Arbeitslose, deren Eigenschaft als Arbeitnehmer erwiesen war und die d...
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Seit 1.1.2005 wird die Arbeitslosenhilfe durch das Arbeitslosengeld II ersetzt. Die Arbeitslosenhilfe wurde gemäß §§ 190 ff SGB III gezahlt. Finanziert wurde sie gemäß § 363 SGB III aus Mitteln des Bundes, d.h. aus Steuereinnahmen die dem Bund zuflossen.
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Die Lohnersatzleistung für arbeitslose Arbeitnehmer, die entweder nicht die Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld erfüllen oder dessen maximale Bezugsdauer schon voll ausgeschöpft haben, wird Arbeitslosenhilfe genannt. Ebenso wie das Arbeitslosengeld wir die Arbeitslosenhilfe nach dem letzten Nettoarbeitsentgelt bemessen, liegt...
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Ein Anspruch auf Arbeitslosenhilfe besteht für jeden, der entweder innerhalb des letzten Jahres Arbeitslosengeld bezogen hat oder 150 Tage versicherungspflichtig beschäftigt war und bedürftig ist. Voraussetzung ist, sich einer Bedürftigkeitsprüfung zu unterziehen. Dabei wird eigenes Einkommen und Vermögen ebenso berücksichtigt wie das Ein......
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