
ist in Mittelalter und Frühneuzeit die vollständige Aufteilung des Gutes einer Gesamthand an ihre Mitglieder.Hübner 154; Schultze, A., Zur Rechtsgeschichte der germanischen Brüdergemeinschaft, ZRG GA 56 (1936), 264
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
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