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Nichtstörer

Nichtstörer Logo #42000 Der Nichtstörer ist in Abgrenzung zum Störer (Verhaltens- oder Zustandsstörer) ein Begriff aus der Dogmatik des Öffentlichen Rechts, insbesondere des Polizei- und Ordnungsrechtes (verbreitet auch Gefahrenabwehrrecht genannt). In den entsprechenden Normen wird der Nichtstörer „nicht verantwortliche Person“ genannt, der Name „Nichtstörer...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Nichtstörer

Nichtstörer

Nichtstörer Logo #42343Personen, die zur Bekämpfung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung in Anspruch genommen werden, aber weder Verhaltens- noch Zustandsstörer sind.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

Nichtstörer

Nichtstörer Logo #42834Mit Nichtstörer wird im öffentlichen Recht eine Person bezeichnet, die weder Verhaltens- noch Zustandsstörer, d.h. für eine bestimmte Gefahr in keiner Weise verantwortlich ist. Auch der Nichtstörer kann aber unter bestimmten Umständen zur Gefahrenabwehr herangezogen werden, z.B. gemäß § 9 HSOG.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/nichtstoerer.php
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