
Tonbandprotokolle, im Recht die anstelle schriftlicher Protokolle gefertigten Aufzeichnungen mit Tonaufnahmegeräten. Derartige Protokolle sind im Zivilprozess gestattet (§ 160 a ZPO). - Die StPO sieht sie nur bei richterlichen Untersuchungshandlungen außerhalb der Hauptverhandlung vor (§ 168 a), ...
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