[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Todtenklage,
(nicht gebräuchlich) plur. inus. die feyerliche Klage um einen Todten, ein mit der Sache selbst im Deutschen veraltetes Wort Heimlich magst du seufzen, aber keine Todtenklage führen, Ezech. 24, 17.
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