[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Todfall, des -es, plur. die -fälle, in manchen Gegenden ein Nahme der Baulebung, oder dasjenige Recht, da der Grundherr bey dem Absterben des Unterthanes dessen bestes Stück Vieh, (das Hauptrecht) oder dessen bestes Kleid, (der Gewandfall) oder einen gewissen Theil von der ganzen Erbsch... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_3_0_753