
können § 5 Abs. 3 des Markengesetzes zufolge Kennzeichnungsschutz erlangen. Zu den Werktiteln zählen (1) Bezeichnungen von Druckschriften (z.B. Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Kalender), (2) Filmwerke (z.B. Kinofilme, Fernsehsendungen, Nachrichtenmagazine), (3) Bühnenwerke (z.B. Theaterstücke, Mus...
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