Tischgelder werden im deutschen Heer den am gemeinsamen Mittagstisch teilnehmenden Leutnants gezahlt; auch Portepeefähnriche, Offizieraspiranten im Besitz des Reifezeugnisses zum Fähnrich können T. erhalten, jedoch nicht im Feld. Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html