[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Theilwehr, des -s, plur. die -e, an den Teichen, Kanäle, Flüssen u.s.f. ein Wehr, vermittelst dessen nur der überflüssige Theil des Wassers abgeleitet oder das Wasser getheilet wird; der Abschlag, Wasserabschlag.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_3_0_503
Keine exakte Übereinkunft gefunden.