
Tertiogenitur (lat.) ist ein historisches Rechtskonstrukt. Es bezeichnet eine Abfindung, die dem Drittgeborenen oder dessen Linie nach der Bestimmung mancher fürstlichen Hausgesetze gewährt wird, meistens ein Vermögenskomplex, früher auch zuweilen eine Entschädigung an Land und Leuten, wie dieses z. B. in dem habsburgischen Haus der Fall gewe...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Tertiogenitur

(Drittgeburt) Primogenitur
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Tertiogenitur die, in fürstlichen Häusern die Anwartschaft der Drittgeborenen in der Erb- oder Vermögensfolge, Sekundogenitur.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Tertiogenitur (lat.), Abfindung, welche dem Drittgebornen oder dessen Linie nach der Bestimmung mancher fürstlichen Hausgesetze gewährt wird, meist ein Vermögenskomplex, früher auch zuweilen eine Entschädigung an Land und Leuten, wie dies z. B. in dem habsburgischen Haus der Fall gewesen ist, dessen Primogenitur die österreichische Monarchie,...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.