
Das Tertialrecht war ein besonderes Recht betreffend das Eigentum und die Nutzung von Landgütern. Es war in Deutschland nur im Gebiet des ehemaligen Regierungsbezirks Stralsund (Neuvorpommern und Rügen) vom 17. bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts gültig. Die dem Tertialrecht als Realrecht unterworfenen Landgüter, die Tertialgüter, waren Eigen...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Tertialrecht
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