
Mit Terminsgebühr wird die Gebühr bezeichnet, die für die anwaltliche Vertretung bei einem gerichtlichen Termin gemäß VV 3104 RVG anfällt. Die Terminsgebühr kann aber auch ohne Wahrnehmung eines Termins anfalle, wenn z.B. in der 1. Instanz über einen rechtshängigen Anspruch ein Vergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO geschlossen wird. Die Term...
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