
Das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) regelte den Datenschutz der Nutzer von Telediensten. Es trat zusammen mit dem Teledienstegesetz und dem Signaturgesetz als Teil des Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetzes (IuKDG) vom 22. Juli 1997 (BGBl. I S. 1870) in Kraft. Es wurde am 1. März 2007 durch das Telemediengesetz abgelöst. Betroffen...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Teledienstedatenschutzgesetz

Abkürzung für Teledienstedatenschutzgesetz vom 22.07.1997. Gesetz, das die Pflichten der Anbieter und die Rechte der Nutzer von Telediensten bestimmt. In ihm ist u.a. festgelegt, dass ohne Einwilligung des Nutzers persönliche Daten vom Provider nur im unbedingt notwendigen Umfang benutzt werden dürfen - z.B. zu Abrechnung...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40004
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