Teilrücknahme, Klage Bedeutung

Suchen

Teilrücknahme, Klage

Teilrücknahme, Klage Logo #42834Von einer Teilrücknahme spricht man, wenn der Kläger eine Klage teilweise zurücknimmt. Im Verwaltungsprozess ist dies nach § 92 VwGO möglich. Im Tatbestand sind dann beide Anträge zu erwähnen, im Tenor ist der zurückgenommene Teil einzustellen. Bei der Kostentscheidung muss die Rücknahme auch berücksichtigt werden. Für Anträge gilt § 9...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/teilruecknahme.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.