
Teilweiser Rückkauf einer Lebensversicherung.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Änderung am Vertrag, wobei nicht der ganze Rückkaufswert, sondern nur ein Teil davon, ein sogenannter Teilrückkaufswert, zur Auszahlung gelangt. Durch die Verminderung der Substanz der Versicherung (Rückkaufswert, Deckungskapital) werden die versicherten Leistungen herabgesetzt.
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https://www.vbv.ch/de/VBV/Dienstleistungen/Lexikon//de/de/
Keine exakte Übereinkunft gefunden.