
Versicherte können ihre Altersrente auch als Teilrente in Anspruch nehmen. Die Rente beträgt dann, je nach Hinzuverdienst, ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel der erreichten Vollrente. Die Hinzuverdienstgrenzen werden individuell ermittelt. Auch Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit könn...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42016

Teilrente, Rentenversicherung, Unfallversicherung.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Siehe: Altersrenten in der gesetzlichen Rentenversicherung
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https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun

Durch Bezug einer Teilrente bei entsprechender Einschränkung der Erwerbstätigkeit können Versicherte schrittweise in den Ruhestand wechseln. Voraussetzung für die Teilrente ist das Vollenden des 65. Lebensjahres.
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Versicherte können wählen, ob sie ihre Altersrente als Vollrente oder als Teilrente in Anspruch nehmen und noch etwas hinzuverdienen. Bedeutsam ist diese Möglichkeit für Altersrentner vor Vollendung des 65. Lebensjahres, weil sie danach ohne Auswirkung auf die Altersrente unbegrenzt hinzuverd...
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https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Teilrente.html
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