
Teilleistung nennt man die erbrachte Leistung, die durch weitere (Teil-)Leistungen zur geschuldeten Gesamtleistung ergänzt werden kann. Der Schuldner ist zur Teilleistung grundsätzlich nicht berechtigt. Dementsprechend kann der Gläubiger eine Teilleistung ablehnen, ohne in Annahmeverzug zu geraten. ...
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Der Schuldner ist grundsätzlich nicht zu einer Teilleistung berechtigt. Einige Ausnahmen lassen dies jedoch zu. Solche Ausnahmen können sich aus entsprechender Vereinbarung oder dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben ergeben. Vereinbarungen, die zur Teilleistung berechtigen, sind ...
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Teil
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Von Teilleistung spricht man, wenn eine Schuld nicht vollständig sondern nur teilweise erfüllt wird. Schuldet jemand 10 Tonnen Kies, liefert aber nur 6 Tonnen, so ist dies eine Teilleistung. Ein Schuldner ist ohne vertragliche Vereinbarung nicht zu Teilleistung berechtigt (§ 266 BGB). D.h. leistet er ohne Vereinbarung nur einen Teil, so kann der...
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https://www.lexexakt.de/glossar/teilleistung.php

Das Erbringen der gesamten vereinbarten Leistung in einzelnen Teilen (Teilleistungen) erfolgt meist aufgrund wechselseitiger Abhängigkeiten im Projektablauf und ist in diesem Fall bereits im Auftrag entsprechend fixiert. Teilleistungen können aber auch dann erbracht werden, wenn zum Beispiel die vereinbarte Leistung in ihrem gesamten Umfa...
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