
Die Teilgewinnabführungsvertrag nach {§|292|aktg|juris} Abs. 1 Nr. 2 AktG ist ein Unternehmensvertrag, durch den sich eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien einen Teil ihres Gewinns oder den Gewinn einzelner ihrer Betriebe ganz oder zum Teil an einen anderen abzuführen verpflichtet. Eine Gewinngemeinschaft begründet imme...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Teilgewinnabführungsvertrag
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