
durch beamtete Musterungsärzte oder Sanitätsoffiziere festgestellte Grade der Wehrdiensteignung; man unterscheidet bei der Bundeswehr: wehrdienstfähig, vorübergehend nicht wehrdienstfähig, nicht wehrdienstfähig. Wehrdienstfähige Wehrpflichtige sind nach Maßgabe des ärztlichen Urteils voll verwendungsfähig, verwendungsfähig mit Einschrä....
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