[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. et neutr. im letztern Falle mit dem Hülfsworte haben, mit der flachen oder ausgespannten Hand fühlen oder berühren. Nach etwas tasten, greifen. Tastend gehen, im Dunkeln um sich her greifen, wofür doch im Hochdeutschen tappen üblicher ist Man nehme der Blinde noch das tas...
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