
Die Tarifvertragsparteien können dann einen Tarifvertrag abschließen, wenn sie nach ihrer Satzung für den infrage kommenden Tarifbereich 'zuständig' sind, d.h. bereit sind, aus diesem Bereich Mitglieder aufzunehmen. Vielfach sind mehrere Gewerkschaften für einzelne Wirtschaftszweige zuständig. Bei Streitigkeiten zwisc...
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https://www.boeckler.de/index_themenkatalog_5175.htm
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