Abkürzung für Teledienstgesetz vom 22. 07. 1997. Das Gesetz über die Nutzung von Telediensten (Teledienstegesetz - (TDG)) finden Sie in der derzeit gültigen Fassung auf der Website www.internetrecht-rostock.de: Gesetz &uu... Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40004
'Teledienstegesetz'; Zweck des Gesetzes ist es, einheitliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten der elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste zu schaffen. Gefunden auf https://www.internetworld.de/Wissen/Web-Lexikon/TDG