Abkürzung für Teledienstedatenschutzgesetz vom 22.07.1997. Gesetz, das die Pflichten der Anbieter und die Rechte der Nutzer von Telediensten bestimmt. In ihm ist u.a. festgelegt, dass ohne Einwilligung des Nutzers persönliche Daten vom Provider nur im unbedingt notwendigen Umfang benutzt werden dürfen - z.B. zu Abrechnung... Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40004
Gesetz über den Datenschutz bei Telediensten - Teledienstedatenschutzgesetz, am vom Telemediengesetz (TMG) abgelöst Gefunden auf https://www.tmf-ev.de/Home/Glossar.aspx