
(Text von 1910) Tätig
1). Betriebsam
2). Die
Tätigkeit besteht im Gebrauch der Kräfte, auch ohne Rücksicht auf einen bestimmten Zweck; die
Betriebsamkeit ist die
Tätigkeit, die einem gewissen Zwecke dient, und zwar dem Zwecke, seine äußern Umstände zu bessern. Auch Kinder sind tätig,...
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(Text von 1910) Beschäftigt
1). Geschäftig
2). Tätig
3). Tätig (Gegens.
leidend) bezeichnet überhaupt den bleibenden Zustand des Wirkens der Kräfte, ohne besondere Rücksicht auf etwas, das dadurch gewirkt oder hervorgebracht wird, oder einen Zweck, den man sich dabei vorgesetzt hat.
Beschäf...Gefunden auf
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