
Der Titel Oberamtmann bezeichnete einen Verwaltungsbeamten, der in verschiedenen deutschen Ländern einem Oberamt, der damals höheren Verwaltungsbehörde, vorstand und der üblicherweise ein Jurastudium absolviert hatte. Er hatte für den gesetzmäßigen Gang der Verwaltung zu sorgen und war der vorgesetzten Behörde unmittelbar und persönlich v...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Oberamtmann

Oberamtmann , der Chef eines Oberamtes (s. d.); in Preußen Titel eines verdienten Domänenpachters.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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