
Von dinglicher Surrogation spricht man, wenn das Gesetz anordnet, dass das, was aufgrund eines Rechts oder als Ersatz für einen zerstörten, beschädigten oder entzogenen Vermögensgegenstand erworben wird, unmittelbar (automatisch) wieder in das betroffene Vermögen übergeht. Z.B. tritt gemäß § 2041 BGB das was für einen Nachlassgegenstand e...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/surrogation.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.