
Sukkumbénzgeld , Buße, welche im bürgerlichen Rechtsstreit der mit einem Rechtsmittel (Berufung, Revision etc.) Abgewiesene an die Staatskasse zu entrichten hat. Wo partikularrechtlich in Deutschland ein S. vorkam, ist es durch die deutsche Zivilprozeßordnung beseitigt. Das französische Recht kennt dagegen das S. in der Form eines Einsatzes, w...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.