
Wenn Wertpapiere vereinbarungsgem. im Ausland angeschafft und verwahrt werden, braucht der Kommissionär das Stückeverzeichnis erst auf Verlangen des Kommittenten zu übersenden. Letzterer kann die Übersendung jederzeit verlangen, es sei denn, dass ausländisches Recht der Übertragung des Eigentum s an den Wertpapiere n durch Absendung des St......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/stueckeverzeichnis-im-auslandsgesc
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