[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Stämpelkammer, plur. die -n. 1. Ein Zimmer oder Gebäude, wo die Obrigkeit die Waaren, Karten, das Papier u.s.f. stämpeln lässet. 2. Das Collegium der dazu verordneten Personen, das Stämpelamt. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_2_2204