[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Stämpelamt, des -es, plur. die -ämter, ein Amt, d. i. Collegium von Beamten, wo Waaren, Papier, Spielkarten u.s.f. gestämpelt werden, dessen Vorgesetzter zuweilen der Stämpelmeister heißt. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_2_2202