
Der Stuhlherr war im Spätmittelalter der Gerichtsherr. Der Begriff begegnet vor allem bei den Frei- oder Femegerichten. Hier war er der Inhaber des sogenannten „Freistuhls“ und setzte den Freigrafen ein. == Rechte und Funktionen == Oberster Lehnsherr aller Freigerichte war der deutsche König. Grundsätzlich verlieh er die einzelnen Freigrafs...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Stuhlherr
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Stuhlherr, des -en, plur. die -en, von eben dieser Bedeutung, und auch nur in einigen Gegenden, der Gerichtsherr, der Eigenthumsherr eines Gerichtsstuhles.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_3_3556

Stuhlherr (Gerichtsherr), bei den frühern Patrimonialgerichten der Inhaber der Patrimonialgerichtsbarkeit (s. d.); bei den Femgerichten (s. d.) des Mittelalters der Inhaber des sogen. Freistuhls und der Patronatsherr des Gerichts.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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