
Einspeisung von Strom aus Anlagen auf der Basis erneuerbarer Energien in das öffentliche Netz. Die öffentlichen Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in der Fassung vom 25. 10. 2008 zur Abnahme dieses Stroms gegen eine Mindestvergütung verpflichtet.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/stromeinspeisung
Keine exakte Übereinkunft gefunden.