
Von Gewerbefreiheit als gesetzlichem Regelungsprinzip kann für die BRep. nicht gesprochen werden. Die Regel ist vielmehr auch für das stehende Gewerbe die G. in Form einer Genehmigung (Gewerbeerlaubnis) durch die Verwaltungsbehörde. Ohne Erlaubnis ist praktisch nur noch der Handel zugänglich, und au...
Gefunden auf
https://unternehmerinfo.de/Lexikon/G/Gewerbezulassung.htm

Von Gewerbefreiheit als gesetzlichem Regelungsprinzip kann für die BRep. nicht gesprochen werden. Die Regel ist vielmehr auch für das stehende Gewerbe die G. in Form einer Genehmigung (Gewerbeerlaubnis) durch die Verwaltungsbehörde. Ohne Erlaubnis ist praktisch nur noch der Handel zugänglich, und auch dieser nur, soweit er nicht in Verbindung m...
Gefunden auf
https://www.gbt.ch/Lexikon/G/Gewerbezulassung.html

Trotz der grundsätzlich bestehenden Gewerbefreiheit sind in Deutschland die meisten Gewerbe genehmigungsbedürftig. D.h. der Gewerbetreibende muss einen Antrag auf eine Gewerberlaubnis für sein Gewerbe stellen, die ihm dann bei Vorliegen der Voraussetzungen (z.B. besondere Kenntnisse) erteilt wird. Diese Einschränkung der Gewerbefreiheit rechtfe...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/gewerbezulassung.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.