
ist das Feilhalten von Waren auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten. Der Straßenhändler betreibt ein Reisegewerbe i.S. des § 55 GewO. Er unterliegt nicht den Vorschriften für stehende Gewerbe, wenn er ausschließlich als solcher betrieben wird. Sondervorschrif...
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Straßenhandel, Betriebsform des Einzelhandels, bei dem Waren auf öffentlichen Straßen mit mobilen Verkaufseinrichtungen (z. B. Verkaufswagen, Bauchläden) angeboten werden. Für diesen Straßenhandel im engeren Sinn gelten die Bestimmungen für das Reisegewerbe. Straßenhandel ist ordnungswidrig, wenn er...
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Zweig des ambulanten Gewerbes, nicht marktmäßiges Feilhalten von Waren auf öffentlichen Straßen oder Plätzen.
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https://www.wissen.de//lexikon/strassenhandel
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