[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Strandverwalter, des -s, plur. ut nom. sing. in Preußen, ein obrigkeitlicher Beamter, welcher die Einkünfte von dem am Strande gesammelten Bernsteine berechnet und verwaltet. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_3_3211