[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Straftag, des -es, plur. die -e, in einigen Gegenden. 1. Ein Gerichtstag in Wald- und Forstsachen, auf welchem die Wald- und Forstverbrechen gestrafet werden; der Waldbußtag. 2. Ein Tag, welchen frohnbare Unterthanen zur Strafe fröhnen müssen; in einigen Gegenden der Bußtag.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_3_3159
Keine exakte Übereinkunft gefunden.