
Das Sicherungsverfahren (§§ 413 ff. StPO) ist eine besondere Verfahrensart innerhalb des Strafrechts, die der selbständigen Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung (§ 61 ff. StGB) dient und an Stelle einer Anklageerhebung durchgeführt wird. Voraussetzung hierfür ist, dass ein normales Strafverfahren wegen Schuldunfähigkeit (§ ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherungsverfahren

Sicherungsverfahren, das auf Antrag der Staatsanwaltschaft zu betreibende Verfahren auf selbstständige Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung (z. B. Einweisung in eine psychiatrische Klinik), wenn ein Strafverfahren wegen Schuld- oder Verhandlungsunfähigkeit des Täters nicht durchg...
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ein Verfahren des Strafprozessrechts, in dem gegen Zurechnungsunfähige nur die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden kann (§§ 429a – d StPO). Ähnlich geregelt in Österreich.
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