
Diese Versicherung übernimmt die Verteidigung im Falle des Vorwurfs eines verkehrsrechtlichen Vergehens oder eines sonstigen Vergehens, sofern nicht rechtskräftig festgestellt ist, daß der Versicherungsnehmer vorsätzlich gehandelt hat. Deshalb besteht auch kein Versicherungsschutz für Straftaten, die nur vorsätzlich begangen werden können (B...
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