
Der Strafklageverbrauch ist eine der wesentlichen (negativen) Prozessvoraussetzungen im Strafprozess. Sinngemäß bedeutet dies, dass niemand wegen einer Tat mehrmals abgeurteilt werden darf. Nach dem lat. Rechtsgrundsatz „ne bis in idem“ gilt auch im deutschen Strafrecht ein Verbot der Doppelbestrafung wegen derselben prozessualen Tat, was si...
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Strafklageverbrauch, Bezeichnung für die negative Sperrwirkung eines materiell rechtskräftigen (Rechtskraft) Sachurteils, wonach eine erneute Strafverfolgung gegen denselben Täter wegen derselben Straftat unzulässig ist. Dieser Grundsatz der Einmaligkeit der Strafverfolgung ist durch Artikel 103 Abs...
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Von Strafklageverbrauch spricht man, wenn eine begangene Straftat nicht mehr bestraft werden kann, weil schon rechtskräftig über sie entschieden wurde.
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https://www.lexexakt.de/glossar/strafklageverbrauch.php
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