[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Stollensteuer, plur. die -n, eben daselbst, eine Steuer, welche dem Eigenthümer eines Stollens von den angränzenden Gewerken für die Vortheile gegeben wird, welche ihnen durch den Stollen zufließen; wohin z. B. das Stollenneuntel gehöret.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_3_3046
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