
Als „Privaturkunden“ bezeichnet die Diplomatik alle Urkunden des Mittelalters und der Frühen Neuzeit, die nicht aus der Kanzlei der Herrscher (Könige, Kaiser) oder Päpste stammen. Es handelt sich somit um einen Ausschlussbegriff, der im Sinne von „alle anderen“ sehr unterschiedliche Urkundenarten zusammenfasst, wie z. B. die subjektive ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Privaturkunde

ist für das Mittelalter die nicht von Kaiser, König oder Papst ausgestellte Urkunde, im heutigen Verständnis die von einer nicht hoheitlich tätigen Person ausgestellte Urkunde. Nach Brunner ist im Frühmittelalter (lat. [F.]) notitia die schlichte, objektiv gehaltene Beweisurkunde, (lat. [F.]) carta die dispositive, subjektiv gehaltene Konstitu...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Siehe unter Urkundenbeweis.
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https://www.lexexakt.de/glossar/privaturkunde.php
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