
Die Polizei nutzt stille SMS-Nachrichten um durch den Empfang der Nachricht sog. Nutzungsdaten beim Netzbetreiber zu erzeugen, die dieser dann herausgeben muß. Mittels dieser Daten ist der Polizei dann eine ungefähre Standortbestimmung des Handys möglich. Die StPO ermöglicht die Anforderung dieser Daten nur im Rahmen von § 100g StPO. Eine weit...
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https://www.lexexakt.de/glossar/stillesms.php
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